|
AGB´s von 1a - Dj Agentur Hannover |
|
|
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unseren Geschäftsverkehr mit unserer Kundschaft. Jeder Kunde erhält Einsicht in die allgemeinen Geschäftsbedingungen und kann auf Wunsch eine Kopie abfordern. Allgemeine Geschäftsbedingungen von 1a - Dj Agentur Hannover Das Geschäftsverhältnis zwischen dem Kunden undder True Events GmbH ( 1a-Dj-Agentur-Hannover ), nachfolgend nur 1a-Dj-Agentur-Hannover genannt, ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Der Kunde darf sich darauf verlassen, daß 1a-Dj-Agentur-Hannover seine Aufträge mit aller erforderlichen Sorgfalt erledigt und dabei das Interesse des Kunden wahrt, soweit er dazu im Einzelfall imstande ist.
Nach Erstellung der Auftragsbestätigung ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich.
Im Falle einer Vertragsverletzung wird gegenseitig eine Konventionalstrafe in voller Höhe der festgelegten Gage fällig. Im Falle von ersatzlosen Stornierungen wird gegenseitig eine Konventionalstrafe fällig, die sich wie folgt gestaltet: Bei 1 Monat vor der Veranstaltung in Höhe von 30% der fest-gelegten Gage und danach 100% der festgelegten Gage. Weitere Schadensersatzansprüche können nicht gestellt werden.
Der Veranstalter versichert, daß der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen, insbesondere hat er eventuelle GEMA-Kosten zu entrichten.
Der Veranstalter haftet für alle Schäden an der Musikanlage und den dazugehörigen Geräten, die durch ihn selbst, Gäste oder Besucher seiner Veranstaltung entstehen.
Der Musiker oder Moderator ist in der Ausgestaltung seines Programms frei. Die Programmgestaltung erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter und nur mit diesem. Gäste können keinen Einfluß auf den Ablauf der Veranstaltung nehmen.
1A-Dj-Agentur-Hannover® ist in der Auswahl seiner Musiker oder Moderatoren für die Veranstaltung frei. Grundsätzlich aber treten die in der Auftragsbestätigung namentlich genannten Musiker oder Moderatoren für die festgelegte Veranstaltung auf. Infolge von Krankheit oder anderer höherer Gewalt verpflichtet sich 1a-Dj-Agentur-Hannover, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen.
Der Grundpreis ist unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn in Bargeldzahlung an den durchführenden Musiker, Dj oder Moderator zu entrichten. Die Gage für die Verlängerung der in Anspruch genommenen Dienste ist spätestens am Ende der Veranstaltung in Bargeldzahlung oder per Euroscheck fällig.
Die Mitarbeiter von 1a-Dj-Agentur-Hannover erhalten alle Speisen und Getränke in normalem Umfang vom Veranstalter. Der Zeitpunkt der Speiseneinnahme wird nicht durch den Wirt, sondern durch den Veranstalter festgelegt.
Mündliche Nebenabreden sind nichtig und werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist die Stadt Hannover.
|
|
Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 20. Mai 2010 )
|
|
|
|
Online Gäste |
|
Aktuell 5 Gäste online |
|